Das Homeoffice Paket ist endlich da! Wie du bis zu €300 beim Kauf von ergonomischen Möbel sparen kannst, erfährst du im Artikel

Lange hat es gedauert - am 24.Februar hat das österreichische Bundesministerium für Finanzen das lang angepeilte Homeoffice Paket beschlossen. 

Der österreichische Finanzminister ließ via Presseaussendung kommunizieren „Mit dem heute im Nationalrat beschlossenen Homeoffice-Paket unterstützen wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Homeoffice auf allen Ebenen. Egal, ob Arbeitnehmer einen Zuschuss durch den Arbeitgeber erhalten oder die digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt bekommen – wir entlasten“

Auch wenn wir uns diese Sicherheit für Arbeitgeber und vor allem Arbeitnehmer früher gewünscht hätten, freuen wir uns natürlich sehr, dass auch die österreichische Regierung ein gesünderes Arbeiten im Homeoffice unterstützen möchte.

Arbeitest du 2021 mehr als 26 Tage im Homeoffice kannst du… 

bis zu 300 Euro für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung mit dem entsprechenden Rechnungsnachweis über die Arbeitnehmerveranlagung absetzen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist in Zusammenhang mit „Homeoffice“ unter Wohnung zu verstehen?

Von der Homeoffice-Regelung ist nicht nur die private Wohnung des Arbeitnehmers umfasst (Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz), sondern auch die Wohnung der Lebenspartnerin/des Lebenspartners und von nahen Angehörigen, wenn der Arbeitnehmer dort im Homeoffice tätig wird.

Muss ich die Anzahl meiner Homeoffice-Tage selbst dokumentieren?

Der Arbeitgeber muss die Homeoffice-Arbeitstage im Lohnzettel bekannt geben. Er hat die Anzahl der Homeoffice-Tage im Lohnkonto und im Lohnzettel (L 16) anzuführen (ab 2021).

Was gilt als Homeoffice-Tag?

Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Arbeitet man beispielsweise nur den halben Tag in der Wohnung und fährt nachher in das Büro oder auf Dienstreise, so liegt kein Homeoffice-Tag vor.

Hier gehts zu dem vollständigen Beitrag des österreichischen Bundesministerium für Finanzen


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